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Rechtsfragen algorithmischer Preisdiskriminierung.
Eine rechtsgebietsübergreifende Untersuchung
(2023)
Felix Rützel legt in seiner Untersuchung der algorithmischen Preisdiskriminierung den Fokus auf die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Rechtsgebieten. Indem er die jeweils bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen skizziert und aufzeigt, wo Änderungsbedarf besteht, um auf diese Preisstrategie zu reagieren, bietet die Analyse des Autors praxisnahe, interessengeleitete Lösungen, die die Lücken der aktuellen Forschung schließen.
Das Werk widmet sich der Arbeit in der Industrie 4.0, einer Entwicklung, bei der alle realen Prozesse in der Fabrik digital erfassen und so noch stärker automatisiert werden sollen. Für die Beschäftigten bringt dies Chancen, es droht aber auch Dequalifizierung und umfassende Überwachung.
Im Arbeitsrecht werden deswegen die rechtliche Bindungskraft der menschengerechten Gestaltung der Arbeit und die Mensch-Maschine-Kollaboration untersucht. Im Datenschutz steht die Frage im Mittelpunkt, inwiefern die effiziente Organisation der Arbeit eine intensive Datenverarbeitung rechtfertigt. Dazu wird in Abgrenzung beider Rechtsgebiete ein neuer Lösungsansatz vorgestellt, abgeleitet aus dem Zusammenspiel deutscher und europäischer Grundrechte.
Hat die Digitalisierung, die Recht und Technik gleichermaßen verändert, einen Reformbedarf des Kunsturhebergesetzes ausgelöst? Diese Frage untersucht die vorliegende Arbeit und legt dabei die folgenden drei Thesen zugrunde: Erstens ist das Kunsturhebergesetz trotz Kollision mit der Datenschutzgrundverordnung vollumfänglich aufrechtzuerhalten und als speziellere Vorschrift vorrangig vor der Datenschutzgrundverordnung anzuwenden. Zweitens ist das Kunsturhebergesetz autonom und somit losgelöst von dem in weiten Teilen harmonisierten Urheberrechtsgesetz auszulegen und weiterzuentwickeln. Das Kunsturhebergesetz weist drittens in mehreren Punkten einen digitalen bzw. internetspezifischen Nachbesserungsbedarf auf.
Durch die Verfassungsänderung zum Zwecke des Ausschlusses verfassungsfeindlicher Parteien aus der staatlichen Parteienfinanzierung wurde ein neues Mittel der wehrhaften Demokratie geschaffen. Das Prinzip erlaubt es dem Staat in engen Grenzen, gegen Parteien vorzugehen, die erklärtermaßen Gegner der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind. Die dem Ausschluss immanente Ungleichbehandlung gegenüber anderen Parteien sorgt allerdings für eine nicht unerhebliche Verzerrung des politischen Wettbewerbs, was Fragen zu seiner Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, insbesondere Art. 79 Abs. 3 GG, aufwirft. Diese Fragen und die Folgen des Ausschlusses aus der staatlichen Parteienfinanzierung für die betroffene Partei sind Gegenstand dieser Arbeit.
Die vergleichende Sportpädagogik als Teildisziplin und zugleich Schnittmenge der vergleichenden Erziehungswissenschaft und der allgemeinen Sportpädagogik macht es sich zur Aufgabe, sportbezogene Charakteristika zweier oder mehrerer Länder oder Kulturen miteinander zu vergleichen und den dadurch entstandenen Erkenntnisgewinn in verschiedensten Sphären nutzbar zu machen – eine Wissenschaftsdisziplin, wie auch Forschungsmethode, deren Möglichkeiten nicht nur für den Sportunterricht per se, sondern auch für die (universitäre) Ausbildung der zukünftigen Arrangeure des Sportunterrichts nutzbar gemacht werden können. Im Rahmen eines melioristisch motivierten Vergleichs macht es sich diese Forschungsarbeit zum Ziel, Unterschiede und Gemeinsamkeiten der universitären Sportlehramtsausbildung in Deutschland und den USA zu eruieren, deren Ursachen zu analysieren und auf dieser Basis Potenziale, Entwicklungsperspektiven und Handlungsoptionen für den positiven Fortschritt beider universitärer Ausbildungssysteme aufzuzeigen. Dabei werden sowohl außensystemische, wie auch innensystemische Untersuchungsaspekte berücksichtigt.
German state elections are in focus of this work due to the decreasing importance of the "catch all parties" and rise of the AfD in 2013. As small parties like the AfD first reached the 5% threshold in state parliaments (e.g. in the Saxony state election 2014), state elections can be used as barometer elections for the national ones. Further, state elections fill the gap between the 4-year national election cycle and provide additional information for the national election.
The aim of this thesis is to forecast state elections based on polling data from different institutes. Despite occurring errors in polls like measurement or sampling errors - which are also discussed in this work - forecasting is made with aggregate models depending on short term polling data. Irregular polling data have to be customized to generate daily data to apply parametric regression based models. To forecast single vote shares in multi-party elections, the range of methods varies from basic methods like averaging over nonparametric regression based methods to dynamic linear models.
Diskriminierungsverbote unter Privaten: Rechtsdurchsetzung im deutschen und US-amerikanischen Recht
(2015)
Die Arbeit untersucht die Rechtsdurchsetzung von an Private gerichteten Diskriminierungsverboten im deutschen Recht und im US-Bundesrecht. Teil 1 führt in die Fragestellung der Arbeit ein und behandelt rechtssystemübergreifende Grundlagen. Teil 2 stellt den Rahmen des Unionsrechts für nationales Antidiskriminierungsrecht dar. Die Teile 3 und 4 sind der Analyse eines Rechtsfolgensystems gewidmet. Der dritte Teil beschäftigt sich dabei mit der Rechtslage in Deutschland, der vierte Teil mit dem US-Bundesrecht. Teil 5 ist eine vergleichende Analyse deutscher und amerikanischer Konzepte und greift so auf die Teile 3 und 4 zurück. Die Untersuchung geht dabei sowohl grundlegenden Strukturentscheidungen nach (wie z. B. dem fast vollständigen Fehlen kollektiver Rechtsdurchsetzung in Deutschland) als auch der konkreten Ausgestaltung bestimmter Rechtsfolgen im Detail und zeigt Gemeinsamkeiten und Unterschiede auf. Teil 6 abstrahiert von den konkreten nationalen Regelungen und untersucht Rechtsdurchsetzungs- und Rechtsfolgenmodelle für die Verletzung von Diskriminierungsverboten auf ihre Eignung zur Verhaltenssteuerung anhand verschiedener Modelle; dabei wird ein interdisziplinärer Ansatz verfolgt, der insbesondere Erkenntnisse der ökonomischen Analyse des Rechts berücksichtigt. Teil 7 enthält abschließende Bemerkungen.
Steuerung der Versorgung
(2014)
VORWORT
Die Versorgung von Kranken und Verletzten im Rahmen von ambulanter und stationärer Kranken- und Heilbehandlung ist in erster Linie eine Aufgabe von Ärzten, Therapeuten, Pflegern, Apothekern. Die vielfältige Tätigkeit dieser Medizinalpersonen bei Akutbehandlung, Rehabilitation sowie nachfolgender medizinischer Betreuung kann in der Weise gestaltet werden, dass sowohl die ständige Verbesserung der Versorgung in den einzelnen Sektoren des Gesundheitsgeschehens als auch die Koordinierung zwischen diesen Tätigkeitsfeldern analysiert und bei erkennbarem Bedarf so gestaltet wird, dass die in diesen Bereichen vorhandenen Erkenntnisse und Fähigkeiten optimal eingesetzt werden.
Diesem Zweck dienen Aktivitäten, die mit unterschiedlichen Bezeichnungen die Versorgung begleiten, „managen“ oder – in der Terminologie dieser Tagung – „steuern“. Dies geschieht mittlerweile in allen Bereichen, in denen die gesundheitliche Versorgung Aufgabe von Institutionen ist (Gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung) und/oder in deren Interesse (Private Kranken-Kostenversicherung, private Unfallversicherung, Haftpflichtversicherungen) liegt. Die Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche 2013 haben sich bereichsübergreifend und aus deutsch-österreichischer Perspektive mit diesem Phänomen befasst.
Die Tagung 2013 geht von der Überlegung aus, dass angesichts der Gleichartigkeit der Ziele und Probleme von „krankheits- bzw. gesundheitsbezogenem Management“ ein diesbezüglicher Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen den Akteuren aus den verschiedenen Bereichen, die sich diesen Dingen widmen, aufschlussreich, anregend und für jeden der Beteiligten gewinnbringend sein müsste.
Nicht alle Akteure konnten bei der Tagung 2013 einbezogen werden; so ist z. B. die Rentenversicherung hinsichtlich ihrer Leistungen zur gesundheitsbezogenen Prävention und Rehabilitation nicht mit einem Beitrag vertreten. Des Weiteren sind Versicherer der privaten Kranken(kosten)versicherung und aus dem Bereich der Haftpflichtversicherung nicht direkt mit eigenen Beiträgen vertreten; allerdings werden diesbezüglich aufschlussreiche und informative Einblicke gewährt, einerseits durch Informationen aus dem Blickwinkel des Verbandes des privaten Krankenversicherungen, anderseits durch detaillierte Schilderungen von deutschen und österreichischen Unternehmen, die von den Versicherungen mit der Durchführung von „Gesundheits-Management“ beauftragt sind; diese Berichte enthalten auch Informationen über die jeweils verbindlichen Vorgaben und Regelungswerke, die bei diesen Aktivitäten maßgebend sind und aus deren Aktivitäten sich unschwer Rückschlüsse ziehen lassen auf
die Überlegungen der jeweiligen Auftraggeber im Hinblick auf die Gestaltung des Versorgungsmanagements.
Somit handelt es sich bei den hier abgedruckten Beiträgen um Überlegungen, die in ihren Ansätzen aus institutionellem Blickwinkel sehr unterschiedlich sind. Dabei ist bemerkenswert, dass auch die primären Ziele entsprechender Aktivitäten unterschiedlich akzentuiert sind: Teils wird normorientiert von den einschlägigen Rechtsvorschriften des Leistungsrechts ausgegangen; teils haben die Überlegungen und die darauf aufbauende Gestaltung des Versorgungsmanagements ihren Ausgangspunkt bei den finanziellen Rahmenbedingungen eines Versicherungssystems.
Ob aus der Perspektive der Erfüllungsgehilfen der Leistungserbringer Autonomie und Kreativität, Fachwissen und auch geschäftliches Interesse geschildert werden oder ob die klassischen mit breiter Vorbildwirkung maßgebenden Aktivitäten aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich – in Erfüllung von entsprechenden Rechtspflichten – im Interesse von Geschädigten, aber durchaus auch mit finanziellem Interessenhintergrund dargelegt werden – im Ergebnis zeigt sich, dass ein weitgehender Gleichklang der gedanklichen Ansätze zu beobachten ist. Damit ist der Weg für einen konstruktiven Austausch von Gedanken und Erfahrungen eröffnet, untereinander innerhalb der Bereiche jeweils der öffentlichen und der privaten Verwaltungen, über die Grenzen von Privaten und Öffentlichen hinweg und zudem im Vergleich der einschlägigen Aktivitäten in Deutschland und in Österreich.
INHALTSVERZEICHNIS
Otfried Seewald
Einführung in das Tagungsthema 1
Andreas Kranig
Steuerung der Versorgung in der gesetzlichen Unfallversicherung (Deutschland) 35
Kay Schumacher
Steuerung der Versorgung in der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung. Neuere Entwicklungen und praktische Beispiele 57
Bernhard Albert
Steuerung der Versorgung in der gesetzlichen Unfallversicherung (Österreich) 65
Monika Fröschl
Begleitung von Menschen mit chronischer Erkrankung – Vision und Wirklichkeit 73
Marcus Vogel
„Rehabilitationsmanagement“ für die deutsche private Unfall- und Haftpflichtversicherung 77
Martin Steidler
Steuerung der Versorgung in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung 87
Karl Olzinger
Steuerung der Versorgung in der österreichischen gesetzlichen Krankenversicherung 97
Florian Reuther
Steuerung der Versorgung aus der Sicht der privaten Krankenversicherung 121
Johannes Polak
Steuerung der Versorgung in der österreichischen privaten Krankenversicherung 129
Alternative Investments rückten in den letzten Jahren aufgrund ihres Diversikationseffekts mit traditionellen Anlagen und ihrer guten Performance auch in fallenden Märkten in den Blickpunkt der Investoren. Alleine die Hedge Fonds Branche konnte laut Barclay Hedge das verwaltete Anlagevolumen in den Jahren 1997 bis 2007 von 118,23 Mrd. Dollar auf 2136,83 Mrd. Dollar steigern. Erst im Jahr 2008 sanken die verwalteten Gelder um 678,93 Mrd. Dollar. Auslöser war die Immobilienkrise in den USA, die weltweit den Kapitalmärkten und auch der Hedge Fonds Branche Kursverluste zufügte. Seitdem verzeichnet die Branche wieder jährliche Zuwächse des Anlagevolumens, das von Tausenden von Hedge Fonds, die eine äußerst heterogene Gruppe bilden, verwaltet wird. Eine Hedge Fonds Kategorie, die so genannten Relative-Value-Strategien, nutzt dabei Fehlbewertungen zwischen verbundenen Wertpapieren gewinnbringend aus. Diese Arbeit hat das Ziel, den Erfolg der Pairs-Trading-Strategie, eine Unterkategorie der Relative-Value-Strategien, am deutschen Aktienmarkt zu testen und anschließend zu prüfen, ob die risikoadjustierte Performance mit der schwachen Markteffizienz zu vereinbaren ist.
Krankenstand
(2011)
VORWORT
Die Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit führt zu arbeitsrechtlichen Ansprüchen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber sowie in weiterer Folge zu verschiedenen sozialrechtlichen Ansprüchen. In der täglichen politischen Debatte wird dieses Spannungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber, dem die Krankheit feststellenden Arzt und den leistungspflichtigen Sozialversicherungsträgern gelegentlich mit wechselseitigem Misstrauen gesehen. Es hat sich daher angeboten, auf Basis wissenschaftlich fundierter Daten und Quellen diesen Themenbereich umfassend aufzuarbeiten und einer objektiven Analyse zu stellen.
Gerade hier zeigt sich der Rechtsvergleich zwischen Österreich und Deutschland trotz vieler parallel bestehender Regelungen als höchst aufschlussreich. Die 13. Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche (27. und 28. 1.2011) widmeten sich der wissenschaftlichen Durchdringung der Probleme rund um die Krankschreibung und den Krankenstand und bringen dazu den interessanten Rechtsvergleich zwischen Deutschland und Österreich.
Die Herausgeber schulden der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse für die maßgebende Unterstützung der Tagung und dieses Tagungsbandes Dank.
INHALTSVERZEICHNIS
Karl Schableger
Krankenstand: Zahlen, Daten, Fakten - Erklärungsansätze 1
Peter ]abornegg
Arbeitsrecht und Krankenstand Informations- und Kontrollrechte des Arbeitgebers 31
Frank Bayreuther
Arbeitsrecht und Krankenstand in Deutschland 45
Johanna Naderhirn
Krankenstand und sozialrechtliche Absicherung- Die Rechtslage in Österreich 61
Otfried Seewald
Krankenstand und sozialrechtliche Absicherung 79
Wilfried Giegler
Arbeitsunfähigkeitsmanagement in der Praxis 155
Susanne Jacobs-Finkelmeier
Der Krankenstand - Arbeitsunfähigkeitsmanagement aus der Praxis Case Management für Krankenkassen - ein effektives und nachhaltiges Steuerungsinstrument bei Arbeitsunfähigkeiten infolge psychischer Störungen 171