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VORWORT
Der Fortschritt der Medizin, aber auch ein geändertes Verbraucherverhalten der Patienten haben die Angebotspalette im Bereich der Krankenbehandlungen in den letzten Jahren sehr ausgeweitet. Dies hat sich auch in der sozialgerichtlichen Judikatur der jüngsten Vergangenheit sowohl in Deutschland als auch in Österreich niedergeschlagen. Die entscheidende Frage im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung ist nun die, ob und inwieweit die gesetzliche Krankenversicherung verpflichtet ist, das Leistungsspektrum entsprechend auszuweiten.
Die neunten Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche widmeten sich daher im Jänner 2007 diesem wichtigen Themenfeld. Der vorliegende Tagungsband dokumentiert die bei dieser Tagung gehaltenen Referate. Die Herausgeber schulden der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse für die maßgebende Unterstützung der Tagung und dieses Tagungsbandes Dank.
INHALTSVERZEICHNIS
Korbinian Höfler
Der Krankheitsbegriff und der Anspruch auf Krankenbehandlung im deutschen Krankenversicherungsrecht 1
Martin E. Risak
Der Krankheitsbegriff und der Anspruch auf Krankenbehandlung nach österreichischem Recht 19
Kati Wild / Herbert Matschiner
Der Anspruch auf Krankenbehandlung im Hinblick auf so genannte Außenseitermethoden und neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden - Die Rechtslage im deutschen
Krankenversicherungsrecht 37
Reinhard Resch
Der Anspruch auf Krankenbehandlung im Hinblick auf so genannte Außenseitermethoden und neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden - Die Rechtslage in Österreich 57
Vitus Gamperl
Leistungspflicht der Kasse zur Erhöhung der Lebensqualität? Leistungen der so genannten Lifestyle-Medizin im deutschen Krankenversicherungsrecht 75
Walter J. Pfeil
Leistungen der so genannten Lifestyle-Medizin im österreichischen Krankenversicherungsrecht 89
Klaus Engelmann
Der Anspruch auf Krankenbehandlung im Hinblick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot - Die Rechtslage im deutschen Krankenversicherungsrecht 109
Matthias Neumayr
Der Anspruch auf Krankenbehandlung im Hinblick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot - Die Rechtslage im österreichischen Krankenversicherungsrecht 147
VORWORT
Längst wird auch im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen eine Diskussion über Maßnahmen der Qualitätssicherung geführt. Diese geht von der medizinischen Wissenschaft aus, erfasst aber auch die Rechtswissenschaft und dabei auch das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung. Der vorliegende Band untersucht ausgehend von medizinischen und rechtlichen Vorgaben die Frage, welche Auswirkungen Maßnahmen der Qualitätssicherung auch auf das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Mit der Einbeziehung von Medizinern und Juristen wird die nötige Ausgangsbasis für die Untersuchung der einschlägigen Vorschriften zur Qualitätssicherung im Krankenversicherungsrecht hergestellt.
Der vorliegende Band geht auf die Referate im Rahmen der fünften „deutsch-österreichischen Sozialrechtsgespräche" zurück, welche am 30. und 31. Jänner 2003 an der Universität Linz als Kooperation des Instituts für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Linz, des Lehrstuhls für Staats-und Verwaltungsrecht, insbesondere Sozialrecht der Universität Passau und der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse stattgefunden haben. Die Herausgeber schulden der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse Dank für die finanzielle und organisatorische Unterstützung der Tagung.
INHALTSVERZEICHNIS
Georg Entmayr
Rechtliche Überlegungen zur Qualitätssicherung im niedergelassenen Bereich nach §343 Abs5 ASVG 1
Otfried Seewald
Definition und Ziele der medizinischen Qualitätssicherung in Deutschland 11
Karl Stöger
Qualitätssicherung an der Schnittstelle zwischen Medizin und Recht 35
Roland Benkowitsch
Leitlinien und medizinische Standards als Instrument der Qualitätssicherung in Deutschland 65
Gerhard Aigner
Leitlinien und medizinische Standards als Instrumente der Qualitätssicherung in Österreich 81
Helmut Platzer
Qualitätskontrolle aus kassenrechtlicber Sicht in Deutschland 93
Rudolf Mosler
Qualitätskontrolle (insbesondere auch aus kassenrechtlicher Sicht) in Österreich 105
VORWORT
Ein in mehr oder weniger zahlreiche Versicherungsträger gegliedertes, gesetzlich vorgeschriebenes Versicherungssystem wird wohl stets einen Finanzausgleich vorsehen; denn es dürfte eine nahe liegende und unmittelbar einleuchtende Forderung der Gerechtigkeit sein, dass die in diesem (Gesamt-)System Versicherten einerseits gleiche Leistungen erhalten sollten, andererseits aber auch in gleicher Höhe finanziell belastet werden. In einer Einheitskasse ist das kein grundsätzliches Problem insoweit, als eine einzige Versichertengemeinschaft und somit eine einzige Risikostruktur besteht.
Bei mehreren Versicherungsträgern können sich unterschiedliche Risikostrukturen einstellen - mit der Folge einer im Quervergleich zwischen den Versicherungsträgern ungleichen und ungerecht empfundenen Beitragsbelastung.
Dieses Problem kann sich verschärfen, wenn den Versicherungsträgern im Hinblick auf die Gewinnung von Mitgliedern der Wettbewerb untereinander eröffnet wird. Das Thema "Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung" war Gegenstand der Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche 2000 (der diesbezügliche Tagungsband ist im Manz-Verlag sowie im Verlag R. S. Schulz erschienen), und nachdem in der Bundesrepublik Deutschland die in der Gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten ihren Versicherungsträger nahezu gänzlich ungebunden wählen können, hat sich unter dem Gesichtspunkt der versicherten Risiken eine erhebliche Entmischung ergeben; der Gesetzgeber hat sich veranlasst gesehen, dem traditionellen Finanzausgleich eine neue Dimension zu geben, und zwar durch den so genannten Risikostrukturausgleich.
Die Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche 2002 haben sich mit dem "Finanzausgleich in der Gesetzlichen Krankenversicherung" befasst; der vorliegende Tagungsband dokumentiert die Vorträge dieser Veranstaltung aus österreichischer und deutscher (Rechts-)Perspektive, so dass insgesamt wieder ein facettenreicher und rechtsvergleichender Tagungsband entstanden ist.
Auch diese Tagung wurde gemeinsam vorbereitet und veranstaltet durch das Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Linz und den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Sozialrecht, der Universität Passau. Der Dank der Veranstalter geht an die Referenten; zur Seite gestanden haben uns wiederum die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse - sowie der Fachverlag CW Haarfeld, Essen, dem wir die Fertigung dieses Bandes verdanken.
INHALTSVERZEICHNIS
Theo Öhlinger
Beitragsbemessung und Finanzausgleich in der Gesetzlichen Krankenversicherung - grundsätzliche Vorgaben der Verfassung und ihre Ausformung in den bisherigen Gesetzen 1
Peter Axer
Beitragsbemessung und Finanzausgleich in der Gesetzlichen Krankenversicherung 15
Jürgen Wasem/Stefan Greß
Überlegungen zur Beitragsbemessung sowie zum Finanz- und Risikostrukturausgleich aus ökonomischer Sicht 51
Otfried Seewald
Ethische Grundlagen von Beitragsbemessung und Finanzausgleich 63
Oskar Meggeneder
Reformen der Gesetzlichen Krankenversicherung in ihrer Auswirkung auf die Finanzierung - Länderbericht Österreich 95
Werner Schneider
Wettbewerb und Risikostrukturausgleich in der Gesetzlichen Krankenversicherung 121
Wolfgang Nopper
Der Risikostrukturausgleich aus der Sicht einer Allgemeinen Ortskrankenkasse 137
Stefan Weber/Hans Unterhuber
Der Risikostrukturausgleich aus der Sicht einer Betriebskrankenkasse 155
VORWORT
Die „Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche" haben sich bei ihrer diesjährigen Tagung, die am 27. und 28. Januar 2000 auf Schloß Neuburg, dem Tagungszentrum der Universität Passau, stattgefunden hat, mit dem Thema „Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung" befasst. Dies ist auch der Titel des Tagungsbandes, mit dem die Beiträge der Referenten einem größeren Interessentenkreis vorgestellt werden.
Mit dem Thema der Tagung sowie dieses Tagungsbandes ist ein Teilaspekt des „großen" Themas des Wettbewerbs im Gesundheitswesen angesprochen. Wettbewerb - dieser Begriff setzt Freiheit voraus einschließlich der Autonomie der Freiheit, über Bindungen selbst zu entscheiden. Es ist kein Zufall, dass dieser Begriff in der Zeit der Aufklärung als Leitidee des ökonomischen Idealismus erscheint. Die damaligen Verhältnisse in Staat und den mit ihm eng verbundenen Gesellschaftsschichten waren weitgehend durch ein hohes Maß an persönlicher Unfreiheit und ein umfassendes staatliches Regulierungssystem gekennzeichnet. Adam Smith hat diese Gegebenheiten scharfsinnig analysiert; sein Vorschlag (und praktisch auch der von David Ricardo) war die Forderung nach dem „freien Spiel der Kräfte"; der Staat habe nur bestimmte Rahmenbedingungen zu setzen - und die ökonomischen Probleme würden sich optimal lösen, nicht nur für das Wohlergehen des Staates selbst, sondern auch für jeden Einzelnen; darin steckt die Forderung nach einem im Wesentlichen staatsfreien Wettbewerb. Die Vorstellung, dass damit gleichsam eine Harmonie prästabilisiert werde, hat sich im Laufe des 19. Jahrhunderts nicht verwirklicht. Die soziale Entwicklung im Zeitalter des Liberalismus vor allem gegen Ende des 19. Jahrhunderts, hat zu einer staatlichen Regulierung geführt, die im 20. Jahrhundert sich nicht nur verstetigt, sondern in bemerkenswerter Weise ausgedehnt und verfeinert hat.
Zu Beginn des 21. Jahrhunderts stellt sich wiederum die Frage nach dem Maß an Freiheit und Wettbewerb, auch im Bereich des Gesundheitswesen, einerseits und nach der Notwendigkeit staatlicher Regulierung andererseits, verschärft durch ökonomische Faktoren, die nicht zuletzt durch den zusammenwachsenden europäischen Markt und das Zusammenwachsen des Weltmarkts entstanden sind. Gelöst werden müssen diese Probleme (auch) in jedem einzelnen Staat. Die rechtsvergleichende Betrachtungsweise der "Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche" verspricht auch im Hinblick auf die Frage des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung Erkenntnisse, die über die Betrachtung nur eines Regelungssystems hinausgehen.
Diese Tagung wurde auch in diesem Jahr gemeinsam vorbereitet und veranstaltet durch das Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Linz und den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Sozialrecht, der Universität Passau; zur Seite gestanden haben in thematisch-inhaltlicher Hinsicht die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse - sowie die Fachverlage CW Haarfeld GmbH, Essen, MANZ, Wien und R. S. Schulz, Starnberg.
INHALTSVERZEICHNIS
Franz Zehetner
Wettbewerbsrecht unter besonderer Berücksichtigung der öffentlichen Unternehmen - eine Bestandsaufnahme 1
Armin Jungbluth
Wettbewerbsrecht im Gesundheitswesen 25
Melanie Paulus
Wettbewerb innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung und im Verhältnis zur privaten Krankenversicherung - Rechtslage in Deutschland 33
Rudolf Mosler
Wettbewerb innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung und im Verhältnis zur privaten Krankenversicherung - Rechtslage in Österreich 45
Horst Dieter Schirmer
Wettbewerb und ärztliches Berufsrecht in Deutschland 65
Wolfgang Mazal
Wettbewerb und ärztliches Berufsrecht 85
Andreas Wagener
Wettbewerb und Krankenanstalten in Deutschland 101
Konrad Grillberger
Krankenanstalten und Wettbewerb in Österreich 109
VORWORT
Die Dynamik der Entwicklungen im Bereich der Krankenversicherung ist ungebrochen. Dabei gibt es „klassische“ Probleme, die vermehrte Bedeutung durch die geänderten demografischen und damit auch finanziellen Rahmenbedingungen sowie angesichts des medizinischen Fortschritts erlangen − beispielsweise die Frage nach dem Bedarf an Gesundheitsleistungen.
Daneben treten zunehmend Fragestellungen in den Vordergrund der rechtswissenschaftlichen Diskussion, die bislang – jedenfalls auf den ersten Blick – eher dem privatrechtlich verfassten Bereich des Gesundheitswesens zugeordnet worden sind. Die Einführung von Regelungen, die bislang als typisch für die private Krankenversicherung betrachtet wurden und künftig auch das Bild der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmen könnten, ist ein Beispiel dafür. Weiterhin zeigt sich in vermehrtem Maße, dass es sich beim Krankenversicherungsrecht auch um spezielles Wirtschaftsverwaltungsrecht handelt; verstärkt wird diese Erkenntnis durch Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts. Demzufolge haben auch Rechtsfragen zum Vergaberecht sowie zum Kartellrecht große aktuelle Bedeutung erlangt.
Die 10. Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche, die Ende Januar 2008 in Passau/Schloss Neuburg veranstaltet wurden, haben die Fragen aufgegriffen. Der vorliegende Tagungsband dokumentiert die Referate. Die Herausgeber danken herzlich den Referenten aus Wissenschaft und Praxis!
Ein weiterer wichtiger Dank gilt den Kooperationspartnern aus dem Bereich der Krankenversicherung, der AOK Bayern – die Gesundheitskasse, der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse sowie dem Fachverlag CW Haarfeld (Essen), der insbesondere durch die Erstellung des Tagungsbandes zur Bereicherung der sozialrechtlichen Diskussion beigetragen hat. Ohne diese Partner – zu nennen ist in diesem Zusammenhang auch die MANZ´sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung (Wien), die den österreichischen Anteil der Sozialrechtsgespräche verlagsmäßig betreut – wären sowohl die Jubiläumstagung 2008 als auch die vorangegangenen Tagungen nicht realisierbar gewesen.
INHALTSVERZEICHNIS
Doris Hattenberger
Vergaberecht und Krankenversicherung. Länderbericht Österreich 1
Andreas Neun
Vergaberecht und Krankenversicherung. Länderbericht Deutschland 29
Helmut Platzer
Elemente der privaten Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Entwicklung in Deutschland 47
Konrad Grillberger
Elemente der privaten Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Entwicklung in Österreich 57
Stefan Keznickl
Das Kartellrecht in der Krankenversicherung. Länderbericht Österreich 67
Thorsten Kingreen
Das Kartellrecht in der Krankenversicherung. Länderbericht Deutschland 75
Thomas Eilmansberger
Die Bedarfsprüfung im österreichischen Krankenanstaltenwesen 91
Franz Kiesl
Die bedarfsorientierte Angebotsplanung als Eckpfeiler des österreichischen Gesundheitssystems 113