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Seit geraumer Zeit wird den öffentlichen Haushalten in der Bundesrepublik Deutschland und hierbei insbesondere den Haushaltsdefiziten sowie dem Schuldenstand eine große Aufmerksamkeit zuteil. Dazu beigetragen hat nicht nur der enorme Anstieg der Schulden der öffentlichen Hand und die damit einhergehende Zinslast nach der Wiedervereinigung. Auch die Verpflichtung Deutschlands, als Mitglied der Europäischen Währungsunion übermäßige öffentliche Defizite zu vermeiden und im Rahmen des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts in den kommenden Jahren sogar einen ausgeglichenen Staatshaushalt auszuweisen, lässt sich als Ursache für diese Entwicklung ausmachen. Vor dem Hintergrund der Frage, wie es zukünftig gelingen kann, das gesamtstaatliche Defizit und damit auch den Anstieg des Schuldenstandes des Staates zu begrenzen, werden zunächst auf der Grundlage der langfristigen Auswirkungen der Staatsverschuldung auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung die Grenzen der Staatsverschuldung herausgearbeitet. Daraufhin werden die Grenzen der Staatsverschuldung aus ökonomischer Sicht mit jenen Grenzen der Staatsverschuldung verglichen, die sich aus dem Grundgesetz ergeben. In diesem Zusammenhang wird dargelegt, dass die institutionellen Grenzen der Staatsverschuldung zum einen weiter gefasst sind, als dies aus ökonomischer Sicht sinnvoll ist. Zum anderen wird aufgezeigt, dass sich aus der Finanzverfassung für die Entscheidungsträger darüber hinaus Anreize ergeben, den verfassungsrechtlichen Rahmen in einem Umfang in Anspruch zu nehmen, der zu einem Überschreiten der ökonomischen Grenzen der Staatsverschuldung führt. Vor diesem Hintergrund wird ein Vorschlag zur Reform der Finanzverfassung vorgestellt, der den ökonomischen Anforderungen besser Rechnung trägt als die derzeitigen Regelungen und der gleichzeitig mit der bundesstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes vereinbar ist.