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Die leitende Forschungsfrage dieser Arbeit lautet: Wie kann man den Menschen beschreiben?
Aus dieser Frage leite ich auf Basis des Forschungsstands in Medienpädagogik, Medienanthropologie und Medienphilosophie drei Fragen ab:
1.: Kann man den Menschen als Wesen beschreiben, das sich medial (und damit auch technologisch) in der Umwelt ausdrückt?
2.: Kann man den Menschen als Wesen beschreiben, das die Umwelt medial (und damit auch technologisch) in sich eindrückt?
3.: Führen medialer (und damit auch technologischer) Ausdruck und Eindruck zur Hypermoderne und damit zu einem neuen pädagogischen Menschenbild?
Daraus ergeben sich drei Hypothesen:
1.: Die umweltgerichtete (technologische) Entwicklung existiert, weil der Mensch sich medial in der Umwelt ausdrückt.
2.: Die menschengerichtete (technologische) Entwicklung existiert, weil der Mensch die Umwelt medial in sich eindrückt.
3.: Menschengerichtete und umweltgerichtete (technologische) Entwicklung führen zu einer Verschmelzung von Natur und Kultur, der Hypermoderne, die zu einem neuen pädagogischen Menschenbild führt.
Dieses neue Menschenbild soll es der Pädagogik ermöglichen, in Zukunft möglicherweise auftretende problematische Fragestellungen, die sich auf dieses Bild beziehen, ethisch-normativ zu beantworten: Kann ein technologisch verbesserter Mensch (vgl. Hypothese 2) ein Bildungsziel sein? Sollte ein menschenähnlicher Roboter (vgl. Hypothese 1) als Mensch angesehen werden können?
Das medienanthropologische Menschenbild wird in Form eines Modells formuliert, das auf dem kybernetischen Handlungskreis von Arnold Gehlen aufbaut. Der Mensch wird in die Vermögen Wahrnehmung, Denken und Handlung aufgespalten, welche wiederum mit dem Element des interdisziplinär definierten anthropologischen Mediums und darüber hinaus miteinander verknüpft werden. Dieses Medium reicht dabei sowohl in die physisch-materielle Welt der Dinge als auch in die mögliche geistig-immaterielle Welt des Geistes hinein. Menschliche Vermögen wie Geist und Seele werden demnach ebenfalls in das medienanthropologische Menschenbild integriert, um einem künftigen Vergleich mit einem humanoiden Roboter oder anderen Wesen, wie z.B. einem Cyborg, Stand zu halten. Das als Modell formulierte medienanthropologische Menschenbild bleibt dabei thesenartig, da sich das Wesen des Menschen nicht feststellen lässt, auch nicht endgültig oder letztbegründend.
Die drei Hypothesen werden im Laufe der Arbeit zwar anhand des recherchierten Forschungsstands und der ausgeführten Argumentation belegt. Sie müssen dennoch im Hypothetischen verbleiben, da sie einerseits Vorhersagen einer kontingenten Zukunft darstellen (v.a. Hypothese 3) und andererseits wesenhafte Zuschreibungen zum Menschen sind (v.a. Hypothese 1 und 2), die sich schlicht nicht belegen lassen. Der Erkenntnisgewinn der Arbeit findet sich demnach vor allem im Bereich ethisch-normativer Aussagen, die sich besonders aus der Diskussion der Hypothesen ergeben. Diese ethisch normativen Aussagen lauten kurz formuliert:
1.: Die menschengerichtete und die umweltgerichtete technologische Entwicklung sollten begrenzt werden, um die Spezies Mensch nicht zu gefährden.
2.: Die Unsterblichkeit des Menschen und umgekehrt die Menschlichkeit von Robotern, sowie eine Verschmelzung beider, sind für mich nicht gewünscht. Der robotische Mensch ist heutzutage kein erstrebenswertes pädagogisches Vorbild.
3.: Das hiesige pädagogisches Menschenbild ist eingebettet in einen toleranten Para-Humanismus. Ich grenze mich damit deutlich von einem Trans- und Posthumanismus (im Sinne von Kurzweil) ab.
4.: Da ein Roboter nicht menschlich, sondern maximal menschenähnlich werden kann, wird er nie ein menschliches pädagogisches Vorbild sein. Als allgemeines pädagogisches Vorbild ist er denkbar, allerdings nur, wenn er nicht perfekt ist.
5.: Das anthropologische Medium, und damit Charakteristika wie Sterblichkeit, Vernunft oder Leiblichkeit, sollten nicht durch zu viele Verschmelzungen verschwinden. Exemplarisch bin ich also gegen einen „Upload“ unseres menschlichen Geistes auf ein digitales Speichermedium wie eine Festplatte, selbst wenn dieser technologisch möglich wäre.
6.: Die physische Veränderung des Menschen durch hypermoderne Technologie sollte dem Menschen einen weiterhin bildenden Weltumgang in einer hypermodern-technologisch veränderten Umwelt ermöglichen. Neben den anthropologischen Medien sollten zahlreiche weitere anthropologische, und das heißt in Zukunft auch: Hypermoderne Medien entstehen.
Mannigfaltige mediale Relationen sollten den Menschen in mannigfaltige Situationen und damit zum Bildungsziel einer mannigfaltigen Ganzheit führen.
An diesen ethisch-normativen Aussagen kann sich die Pädagogik bereits jetzt orientieren, um damit mögliche technologische Entwicklungen in einem gesellschaftlichen Diskurs zu beeinflussen und auf diese rechtzeitig zu reagieren.
In der heutigen Medienlandschaft und Kommunikationsgesellschaft herrscht eine Bilder- und Informationsflut, die der Betrachter automatisch einer inhaltlichen Selektion nach individuellen Relevanzkriterien unterzieht. Die Bilderauswahl dient der eigenen Orientierung innerhalb der jeweiligen Kultur und erfolgt größtenteils auf der Grundlage von individuellen und subjektiven Bedeutungszuschreibungen. Indem Bilder vom Rezipienten zusätzlich mit individueller Bedeutung und persönlichen Inhalten gefüllt werden, verstärken sich sowohl die Erinnerungsfähigkeit an ein bestimmtes Ereignis als auch die Einprägung in das Gedächtnis. Die individuellen Erinnerungen, Erfahrungen und Erlebnisse in der Vergangenheit sind unerlässlich für die Rekonstruktion der eigenen Geschichte und Identität. Die individuelle Vergangenheit ist wiederum eng mit der kollektiven Geschichte verknüpft, die sich über die gesellschaftliche Konzeption von Geschichts- und Persönlichkeitsbildern erschließt. Neben der Aufbereitung von Geschichte in thematischen Ausstellungen, Museen oder Gedenkstätten stellen audiovisuelle Medien für ein breites Publikum einen wichtigen Zugang zur Vergangenheit dar. Medien verwenden historisches Bild- und Tonmaterial, interpretieren und verbinden es mit aktuellen Forschungsergebnissen. In Deutschland ist vor allem die Zeit des Nationalsozialismus bis in die Gegenwart ein Geschichtsabschnitt, der immer wieder aufgegriffen und erforscht wird. Insofern rekonstruieren vielfältige audiovisuelle Medien wie Filme und Dokumentationen über inszenierte Geschichts- und Persönlichkeitsbilder die nationalsozialistische Vergangenheit. In der folgenden Analyse werden deshalb Dokumentarfilme gezielt daraufhin untersucht, wie der Nationalsozialismus aufbereitet und welche Geschichtsdeutungen dem Publikum übermittelt werden, um sie im kollektiven Gedächtnis zu verankern. Den Einstieg in die Thematik bilden im ersten Kapitel zunächst die zusammenfassende Darstellung des Historikerstreits der Jahre 1986 und 1987 sowie dessen rückblickende Bewertung. Die Debatte brachte unterschiedliche Positionen über den Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit besonders in Hinblick auf die Historisierung sowie die Frage nach individueller und kollektiver Schuld hervor. Diese Themen sind in gegenwärtigen gesellschaftlichen Diskussionen über den Holocaust präsent und finden somit auch Eingang in die mediale Aufbereitung des Nationalsozialismus. Der Historikerstreit mit den dazugehörigen Thesen bildet im Folgenden den Hintergrund für die Analysekriterien. Im Anschluss erfolgt eine allgemeine Einführung in das Genre des Dokumentarfilms, welche als Grundlage für die vergleichende Analyse der medienspezifischen Konzeption von Personen und Geschichte in den Dokumentarfilmen Hitlers Frauen – Winifred Wagner (2004) von Guido Knopp und Im toten Winkel – Hitlers Sekretärin (2002) von André Heller sowie Othmar Schmiderer herangezogen wird. Die Analyse greift ebenfalls die Besonderheit des Genres auf, denn im Dokumentarfilm ist grundsätzlich das Streben nach Authentizität, subjektiver bzw. objektiver Wahrheit und realistischer Inszenierung von Bedeutung. Der Medienwissenschaftler Heller (1990, 22) mahnt in diesem Zusammenhang jedoch: „Wie jeder Film ist auch der Dokumentarfilm nur ein Film: ein Zeichen der Zeit, aber niemals die Wirklichkeit selbst.“ Die Auswahl der genannten dokumentarischen Werke erfolgte, um die darin enthaltene mediale Darstellung der nationalsozialistischen Vergangenheit zu untersuchen. Von Relevanz sind dabei die genaue Betrachtung der Bild- und Tonebene, die Montage von historischem Bild- und Tonmaterial, die Aufnahmen von Zeitzeugenaussagen und schließlich der zusätzliche Einsatz gestalterischer Mittel wie Filmmusik oder digitale Bearbeitungen. Neben diesen formalen Kriterien werden auf der inhaltlichen Ebene besonders die Thematisierung von Tätern und Opfern des Nationalsozialismus, die filmische Inszenierung Adolf Hitlers sowie die Auseinandersetzung mit individueller Schuld anhand der Protagonistinnen untersucht. Die Filme bieten durch die Darstellung von Frauen, die in näherer Verbindung zu Hitler standen, einen weiteren Bezugspunkt für die vergleichende Analyse. Im letzten Kapitel wird in einer Gegenüberstellung die Unterschiedlichkeit der analysierten Dokumentarfilme herausgearbeitet, um die verschiedenen Inszenierungsstrategien im direkten Vergleich zu beleuchten. Im Fazit erfolgt eine zusammenfassende Bewertung der Analyseergebnisse in Hinblick auf die mediale Konstruktion derartiger Geschichts- und Persönlichkeitsbilder des Nationalsozialismus und deren Einfluss auf den gesellschaftlichen Diskurs über Geschichte. Abschließend wird auf zukünftige Möglichkeiten der medialen Geschichtsaufbereitung und der allgemeinen Erinnerungskultur in Bezug auf die nationalsozialistische Vergangenheit eingegangen.