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Insolvenz von Krankenkassen
(2010)
VORWORT
Es entspricht einem allgemeinen Trend, Wettbewerbsstrukturen als Bestandteil einer arbeitsteilig organisierten Wirtschaftsordnung und analoge, der Wirtschaft angemessene Regelungen in das Sozialrecht zu übertragen.
Nachdem in Deutschland das System der gesetzlichen Krankenversicherung wettbewerblich ausgestaltet worden ist – vor allem durch ein Recht der Versicherten, sich für eine Krankenkasse ihrer Wahl zu entscheiden – hat hier der Gesetzgeber zunächst im Jahr 2007 eine Einführungsregelung für die Insolvenzfähigkeit von Krankenkassen im „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG)“ und im Jahr 2008 konkretisierende Vorschriften im „Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)“ erlassen. Das neue Recht ist mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Damit ist zusätzlich zur bisherigen traditionellen Möglichkeit der „Schließung“ von Krankenkassen, die nicht hinreichend leistungsfähig sind, das neue Regelungsinstrument der Schließung bei Insolvenz getreten.
Bei abstrakter Betrachtungsweise hat der Gesetzgeber wettbewerblich-folgerichtig gehandelt. Konkret sind diesbezüglich rasch Zweifel geäußert worden. Vor allem die weitgehende Beseitigung des Beitragswettbewerbs durch die Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 und die sehr geringen Möglichkeiten eines Leistungswettbewerbs zwischen den Krankenkassen nähren den Verdacht eines Wettbewerbseuphemismus.
Gleichwohl lohnt die Frage nach der vom Gesetzgeber beabsichtigten „sozialstaatlichen Modernisierung des Gesundheitswesens“ und einigen damit zusammenhängenden wesentlichen Problemen.
In ihrer traditionell länder- und rechtsvergleichenden Perspektive haben sich die Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche 2010 mit dieser Thematik auseinandergesetzt; die beiderseitigen Überlegungen und Erfahrungen sind in den hiermit veröffentlichten Vorträgen sowie in den Diskussionen zwischen Referenten und Tagungsteilnehmern erörtert worden.
Die Veranstalter, zugleich die Herausgeber des vorliegenden Tagungsbands, danken herzlich den Referenten aus Wissenschaft und Praxis! Ein weiterer wichtiger Dank gilt unseren Kooperationspartnern aus dem Bereich der Krankenversicherung, der AOK Bayern – die Gesundheitskasse, der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse sowie dem Verlag CW Haarfeld (Essen), der insbesondere durch die Erstellung dieses Tagungsbands zur
Bereicherung der sozialrechtlichen Diskussion und des internationalen Erfahrungsaustausches beiträgt. Ohne diese Partner – zu nennen ist in diesem Zusammenhang auch die Manz’sche Verlags-und Universitätsbuchhandlung (Wien), die den österreichischen Band der Sozialrechtsgespräche betreut – wären weder die Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche 2010 noch die vorangegangenen realisierbar gewesen.
INHALTSVERZEICHNIS
Eveline Artmann
Der Tatbestand der Überschuldung als Voraussetzung für Insolvenz aus österreichischer Sicht 1
Dieter Paschinger
Liquiditäts- und Finanzierungsmanagement am Beispiel der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (OÖGKK) 17
Dirk Uwer
Insolvenz von Krankenkassen – frühere und derzeitige Rechtslage in Deutschland 25
Robert Rebhahn
Aspekte zur Insolvenzfähigkeit von Krankenversicherungsträgern aus österreichischer Sicht 41
Gerhard Vieß
Schließungsverfahren und Insolvenzverfahren in Deutschland 65
Gerhard Vieß
Regelungen zur Vermeidung von Insolvenzen und Schließungen von Krankenkassen in Deutschland 79
Knut Müller
Auswirkungen von Insolvenz oder Schließung auf die Ansprüche des Personals gegenüber den Krankenkassen in Deutschland 85
Günter Porsch
Haftungsverantwortung und Haftungsvermeidung aus österreichischer Sicht 97
Anreizkompatibilität der gesetzlichen Rückstufung von Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz
(2011)
Ziel der Arbeit ist es, im Rahmen der neoinstitutionellen Finanzierungstheorie ökonomische Begründungsansätze für die generelle Rückstufung von Gesellschafterdarlehen nach dem MoMiG in der Insolvenz zu finden und modelltheoretisch zu analysieren. Dabei wird der Fokus insbesondere auf folgende Aussagen gelegt: „Die Rückstufung von Gesellschafterdarlehen dient der Abmilderung des Risikoanreiz- und/ oder des Verschuldungsanreizproblems und kann damit auch ökonomisch legitimiert werden.“ sowie „Ein Gesellschafterdarlehen bzw. die Erhöhung des Fremdkapitals führt zwingend zu einer Verstärkung des Risikoanreizes des Eigners.“ Die Arbeit schließt damit an die bisher geführten Untersuchungen im Rahmen der neueren ökonomischen Analyse des Rechts an und dient dazu, den Nachrang von Gesellschafterdarlehen auch aus betriebwirtschaftlicher Sicht zu analysieren und eventuell rechtfertigen zu können. Insgesamt kann festgestellt werden, dass das Verschuldungsanreizproblem aus ökonomischer Sicht richtiger Ansatzpunkt für eine Rechtfertigung des Nachranges von Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz sein kann, nicht jedoch, wie oft vermutet, das Risikoanreizproblem. Dort kann eine Rückstufung von Gesellschafterdarlehen sogar zu einer Verschärfung des Problems führen.