344 Arbeitsrecht, Sozialrecht, Bildungsrecht, Kulturrecht
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Vertretung des Betriebsrats und Vertrauensschutz des Arbeitgebers bei fehlender Vertretungsmacht
(2022)
1.
Der (stellvertretende) Betriebsratsvorsitzende ist das Vertretungsorgan des Betriebsrats. Der Umfang seiner Aktivvertretungsmacht beschränkt sich auf die Abgabe von Erklärungen, die im Innenverhältnis von einem wirksamen Betriebsratsbeschluss gedeckt sind (§ 26 Abs. 2 S. 1 BetrVG). In engen Grenzen kann ihm ein Entscheidungsspielraum beim Beschlussvollzug eingeräumt werden.
Daneben ist in Einzelfällen die Vertretung des Betriebsrats durch sonstige Betriebsratsmitglieder zulässig. Die Vertretungsmacht ergibt hier aus einer Vollmacht (§ 166 Abs. 2 S. 1 BGB). Auch insoweit ist der Umfang der Aktivvertretungsmacht aber auf den Vollzug wirksamer Betriebsratsbeschlüsse beschränkt.
2.
Der Betriebsrat wird ohne Vertretungsmacht vertreten, wenn entweder eine nicht zur Vertretung befugte Person für den Betriebsrat auftritt, oder wenn eine an und für sich zur Vertretung befugte Person ihre Vertretungsmacht überschreitet.
Nicht zur Vertretung befugte Personen sind der Betriebsratsvorsitzende im Fall seiner Verhinderung, der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende bei fehlender Verhinderung des Betriebsratsvorsitzenden und sonstige Betriebsratsmitglieder ohne Vollmacht.
Ein Überschreiten der Vertretungsmacht einer zur Vertretung befugten Person liegt vor, wenn sie eine Erklärung abgibt, die im Innenverhältnis nicht von einem wirksamen Betriebsratsbeschluss gedeckt ist. Das ist der Fall, wenn ein inhaltlich einschlägiger Betriebsratsbeschluss fehlt oder dieser Betriebsratsbeschluss nichtig ist.
3.
Ohne Vertretungsmacht abgegebene Erklärungen sind nach allgemeinen Regeln für den Betriebsrat nicht verbindlich, die entsprechenden Rechtsgeschäfte sind schwebend unwirksam, § 177 Abs. 1 BetrVG (i.V.m. § 180 S. 2 BetrVG).
Der Arbeitgeber, der sich auf die Erklärung des Betriebsrats verlässt, handelt einseitig und damit mitbestimmungswidrig.
Der Betriebsrat kann das schwebend unwirksame Rechtsgeschäft allerdings durch Betriebsratsbeschluss genehmigen; die Genehmigung wirkt grundsätzlich zurück (§ 177 Abs. 1, 184 Abs. 1, 182 BGB).
Der Betriebsratsvorsitzende, der ohne Vertretungsmacht handelt und dadurch seine Kompetenzen überschreitet, kann vom Betriebsrat abberufen werden.
Unter den Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 BetrVG kann der Betriebsratsvorsitzende oder das ohne Vollmacht handelnde sonstige Betriebsratsmitglied aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden.
Auch eine Haftung gegenüber dem Arbeitgeber auf Schadensersatz kommt in Betracht, vor allem nach § 179 Abs. 1 BGB.
4.
Der Arbeitgeber, der darauf vertraut, dass die Erklärung des Betriebsrats auf einem wirksamen Betriebsratsbeschluss beruht, ist schutzwürdig.
Schutzwürdig ist der Arbeitgeber, weil der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben selbständig und eigenverantwortlich wahrnimmt; der Arbeitgeber kann und darf sich in die Amtsführung des Betriebsrats und dessen interne Willensbildung nicht einmischen. Der Arbeitgeber hat deshalb auch grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Betriebsrat darauf, dass ihm die Vertretungsmacht nachgewiesen wird. Gleichwohl ist er auf verbindliche Erklärungen des Betriebsrats bei mitbestimmungspflichtigen Handlungen angewiesen.
5.
Der danach gebotene Vertrauensschutz des Arbeitgebers muss über eine betriebsverfassungsrechtliche Sonderlösung realisiert werden.
Eine Differenzierung nach Beteiligungsrechten, wie sie das BAG praktiziert, ist nicht veranlasst, weil hierfür kein sachlich rechtfertigender Grund gegeben ist. Die Schutzwürdigkeit des Arbeitgebers ist bei den einzelnen Beteiligungsrechten des Betriebsrats nicht grundlegend verschieden und erst Recht nicht auf bestimmte Beteiligungsrechte beschränkt.
Die Lehre von der Vertrauenshaftung kann auf den Betriebsrat zwar angewandt werden, führt aber letztlich zu keiner zufriedenstellenden Lösung:
Nach der Rechtsscheinhaftung ist der Arbeitgeber in vielen Fällen schutzlos gestellt, weil bereits kein objektiver Rechtsscheintatbestand vorliegt, auf den er sich berufen kann.
Die Vertrauenshaftung kraft widersprüchlichen Verhaltens ist von einer Interessenabwägung im Einzelfall abhängig und damit für die betriebliche Praxis wenig brauchbar.
Schließlich muss in allen Fällen geprüft werden, ob der Vertrauenstatbestand dem Betriebsrat überhaupt zurechenbar ist, andernfalls der gutgläubige Arbeitgeber keinen Schutz genießt.
Dem Arbeitgeber ist deshalb nach dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1 BetrVG) absoluter Gutglaubensschutz zu gewähren. Die fehlende Vertretungsmacht des (stellvertretenden) Betriebsratsvorsitzenden oder sonstiger Betriebsratsmitglieder darf dem gutgläubigen Arbeitgeber nicht entgegengehalten werden.
6.
Gutgläubig ist der Arbeitgeber, wenn er weder Kenntnis noch grob fahrlässige Unkenntnis vom Fehlen der Vertretungsmacht hat.
Dabei ist es nicht Sache des Arbeitgebers, zu prüfen, ob der Erklärung des Betriebsrats ein wirksamer Betriebsratsbeschluss zugrunde liegt; er hat insoweit keine Nachforschungspflicht.
Tritt jedoch ein sonstiges Betriebsratsmitglied als Vertreter des Betriebsrats auf, hat der Arbeitgeber einen Anspruch darauf, dass ihm die Bevollmächtigung des Betriebsratsmitglieds nachgewiesen wird. Dem Arbeitgeber obliegt es dann, diesen Anspruch geltend zu machen; andernfalls liegt grob fahrlässige Unkenntnis vor, wenn er das Fehlen der Vertretungsmacht bei Geltendmachung des Anspruchs hätte erkennen können.
7.
Bei fehlerhaften betriebsverfassungsrechtlichen Organisationsakten wie der Wahl des Betriebsratsvorsitzenden (§ 26 Abs. 1 BetrVG) und der Ausschüsse des Betriebsrats (§§ 27 und 28 Abs. 1 BetrVG) besteht trotz Anwendung der Anfechtungslösung nach § 19 BetrVG analog ein Bedürfnis für Vertrauensschutz des Arbeitgebers.
Ergänzender Vertrauensschutz ist erforderlich und entsprechend der Rechtslage bei Geschäftsführungsbeschlüssen zu gewähren, wenn schwerwiegende und offensichtliche Gesetzverstöße zur Nichtigkeit der Organisationsakte führen, ohne dass der Arbeitgeber die Nichtigkeit erkennen kann.
Krankenstand
(2011)
VORWORT
Die Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit führt zu arbeitsrechtlichen Ansprüchen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber sowie in weiterer Folge zu verschiedenen sozialrechtlichen Ansprüchen. In der täglichen politischen Debatte wird dieses Spannungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber, dem die Krankheit feststellenden Arzt und den leistungspflichtigen Sozialversicherungsträgern gelegentlich mit wechselseitigem Misstrauen gesehen. Es hat sich daher angeboten, auf Basis wissenschaftlich fundierter Daten und Quellen diesen Themenbereich umfassend aufzuarbeiten und einer objektiven Analyse zu stellen.
Gerade hier zeigt sich der Rechtsvergleich zwischen Österreich und Deutschland trotz vieler parallel bestehender Regelungen als höchst aufschlussreich. Die 13. Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche (27. und 28. 1.2011) widmeten sich der wissenschaftlichen Durchdringung der Probleme rund um die Krankschreibung und den Krankenstand und bringen dazu den interessanten Rechtsvergleich zwischen Deutschland und Österreich.
Die Herausgeber schulden der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse für die maßgebende Unterstützung der Tagung und dieses Tagungsbandes Dank.
INHALTSVERZEICHNIS
Karl Schableger
Krankenstand: Zahlen, Daten, Fakten - Erklärungsansätze 1
Peter ]abornegg
Arbeitsrecht und Krankenstand Informations- und Kontrollrechte des Arbeitgebers 31
Frank Bayreuther
Arbeitsrecht und Krankenstand in Deutschland 45
Johanna Naderhirn
Krankenstand und sozialrechtliche Absicherung- Die Rechtslage in Österreich 61
Otfried Seewald
Krankenstand und sozialrechtliche Absicherung 79
Wilfried Giegler
Arbeitsunfähigkeitsmanagement in der Praxis 155
Susanne Jacobs-Finkelmeier
Der Krankenstand - Arbeitsunfähigkeitsmanagement aus der Praxis Case Management für Krankenkassen - ein effektives und nachhaltiges Steuerungsinstrument bei Arbeitsunfähigkeiten infolge psychischer Störungen 171
VORWORT
Der Fortschritt der Medizin, aber auch ein geändertes Verbraucherverhalten der Patienten haben die Angebotspalette im Bereich der Krankenbehandlungen in den letzten Jahren sehr ausgeweitet. Dies hat sich auch in der sozialgerichtlichen Judikatur der jüngsten Vergangenheit sowohl in Deutschland als auch in Österreich niedergeschlagen. Die entscheidende Frage im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung ist nun die, ob und inwieweit die gesetzliche Krankenversicherung verpflichtet ist, das Leistungsspektrum entsprechend auszuweiten.
Die neunten Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche widmeten sich daher im Jänner 2007 diesem wichtigen Themenfeld. Der vorliegende Tagungsband dokumentiert die bei dieser Tagung gehaltenen Referate. Die Herausgeber schulden der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse für die maßgebende Unterstützung der Tagung und dieses Tagungsbandes Dank.
INHALTSVERZEICHNIS
Korbinian Höfler
Der Krankheitsbegriff und der Anspruch auf Krankenbehandlung im deutschen Krankenversicherungsrecht 1
Martin E. Risak
Der Krankheitsbegriff und der Anspruch auf Krankenbehandlung nach österreichischem Recht 19
Kati Wild / Herbert Matschiner
Der Anspruch auf Krankenbehandlung im Hinblick auf so genannte Außenseitermethoden und neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden - Die Rechtslage im deutschen
Krankenversicherungsrecht 37
Reinhard Resch
Der Anspruch auf Krankenbehandlung im Hinblick auf so genannte Außenseitermethoden und neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden - Die Rechtslage in Österreich 57
Vitus Gamperl
Leistungspflicht der Kasse zur Erhöhung der Lebensqualität? Leistungen der so genannten Lifestyle-Medizin im deutschen Krankenversicherungsrecht 75
Walter J. Pfeil
Leistungen der so genannten Lifestyle-Medizin im österreichischen Krankenversicherungsrecht 89
Klaus Engelmann
Der Anspruch auf Krankenbehandlung im Hinblick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot - Die Rechtslage im deutschen Krankenversicherungsrecht 109
Matthias Neumayr
Der Anspruch auf Krankenbehandlung im Hinblick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot - Die Rechtslage im österreichischen Krankenversicherungsrecht 147
VORWORT
Massive Ausgabensteigerungen, insb im Bereich der ärztlichen Folgekosten, sind ein Problem aller europäischen Gesundheitssysteme. Insb die ärztlichen „Folgekosten", wie Kosten für Medikamente, Transporte, Heilbehelfe und Hilfsmittel, weisen eine enorme Dynamik auf. Ein wesentliches Instrument zur Reduktion dieser Ausgabensteigerungen liegt in der Steuerung und Gestaltung des medizinischen Angebotes im Bereich der niedergelassenen Ärzte. Gerade diese Kosten machen den ganz überwiegenden Anteil der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung aus.
Der vorliegende Band setzt sich zum Ziel, Möglichkeiten einer wirksamen Einflussnahme auf das ärztliche Verhalten darzustellen und diese auch rechtlich zu bewerten. Rechtsvergleichend werden die rechtlichen Rahmenbedingungen und die bereits gefundenen Lösungswege sowohl in Deutschland als auch in Österreich untersucht.
Die Beiträge gehen zurück auf Referate im Rahmen der dritten „Deutsch-österreichischen Sozialrechtsgespräche", die am 1. und 2. Februar 2001 an der Universität Linz stattgefunden haben. Die Tagung wurde in Kooperation des Instituts für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Linz, des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Sozialrecht der Universität Passau und der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse veranstaltet. Die Herausgeber danken der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse für die Mitorganisation und Mitfinanzierung der Tagung sowie des vorliegenden Tagungsbandes.
INHALTSVERZEICHNIS
Ruth Schimmelpfeng-Schütte
Krankenbehandlung und Ökonomie 1
Reinhard Resch
Krankenbehandlung und Ökonomiegebot in Österreich 15
Otfried Seewald
Neue Zusammenarbeitsformen und Honorierungsmodelle als Mittel zur Kostensenkung 35
Franz Kiest
Neue Zusammenarbeitsformen und Honorierungsmodelle als Mittel zur Kostensenkung 83
Andreas Hänlein
Budgetierung der ärztlichen Eigen- und Folgekosten als Steuerungsmittel- Die Entwicklung in der BRD bis 1999 103
Ulrich Orlowski
Budgetierung der ärztlichen Eigen- und Folgekosten als Steuerungsmittel - Das deutsche Gesundheitsreformgesetz 121
Rudolf Mosler
Budgetierung der ärztlichen Eigen- und Folgekosten als Steuerungsmittel - Rechtslage in Österreich 139
Medizinische Rehabilitation
(2009)
VORWORT
Fragen der medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung stellen sich an der Schnittstelle von Medizin und Rechtswissenschaft. Bereits die richtige medizinische Einordnung in der Medizin ist nicht immer exakt möglich. Die Einbettung der medizinischen Rehabilitation in das Recht der gesetzlichen Sozialversicherung erwies sich als schwierig, weisen doch verschiedene Sparten der gesetzlichen Sozialversicherung Berührungspunkte zur medizinischen Rehabilitation auf, sodass durchaus verschiedene Träger für die Leistungserbringung zuständig sein könnten. Dem Schnittstellenmanagement zwischen den potentiell zuständigen Trägern kommt damit maßgebliche rechtliche und ökonomische Bedeutung zu.
Die 11. Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche (29. und 30. 1. 2009) widmen sich - in dieser Tiefe erstmals - der wissenschaftlichen Durchdringung des Rechts der medizinischen Rehabilitation und bringen dazu den interessanten Rechtsvergleich zwischen Deutschland und Österreich.
Die Herausgeber schulden der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse für die maßgebende Unterstützung der Tagung und dieses Tagungsbandes Dank.
INHALTSVERZEICHNIS
Gottfried Endel
(Medizinische) Prozessbeschreibung aus Sicht der österreichischen Sozialversicherung 1
Roland Benkowitsch
Prozessbeschreibung der medizinischen Rehabilitation aus deutscher Sicht 21
Johannes Rudda
Das System der Rehabilitation in Österreich 33
Otfried Seewald
Medizinische Rehabilitation - die Rechtslage im deutschen SV-Recht 57
Anhang
Medizinische Rehabilitation im Sozialversicherungsrecht - "Rehabilitationsrecht" - Auszüge aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) 105
Reinhard Resch
Medizinische Rehabilitation in Österreich: Leistungsrecht und Berührungspunkte zum Arbeitsrecht 137
Hans Peter Spiegl
Ausgewählte leistungsrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Rehabilitation - ausgewählte leistungsrechtliche Probleme in Deutschland 155
Bernhard Albert
Schnittstellenmanagement bei medizinischer Rehabilitation in Österreich 171
Eckart Stevens-Bartol
Schnittstellen im Recht der Rehabilitation in Deutschland 179
VORWORT
Aktuell wird in vielen Ländern der Europäischen Union über die Organisation der Sozialversicherung diskutiert. Vorteile, Nachteile und Zukunftschancen der Selbstverwaltung zählen dabei zu den Diskussionsfeldern mit hoher emotioneller Beteiligung.
Im Rahmen der 7. Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche (27. und 28.1.2005) wurde vor allem aus juristischer und ökonomischer Perspektive geprüft, was an rational nachvollziehbaren Argumenten zur Selbstverwaltung der Sozialversicherung stehen bleibt, wenn die Organisationsstruktur wissenschaftlich betrachtet wird.
Die Einbeziehung von Referenten, die aus der täglichen Praxis der Selbstverwaltung kommen, soll helfen, die wissenschaftliche Analyse in umsetzungsrelevante Schlussfolgerungen überzuführen. Der vorliegende Band dokumentiert die Beiträge der Tagung, die von den Referenten mit wissenschaftlichem Anmerkungsapparat schriftlich ausgearbeitet wurden und bringt eine
fundierte Aufarbeitung der Problematik.
Die Herausgeber schulden der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse für die maßgebende Unterstützung der Tagung und dieses Tagungsbandes Dank.
INHALTSVERZEICHNIS
Gerhard Kleinhenz
Einführender Systemvergleich 1
Gerhard Reber
Zentralisation versus Dezentralisation 25
Rainer Fuchs
Perspektiven der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung 43
Walter Pöltner
Probleme der praktischen Ausgestaltung von Selbstverwaltung in Österreich 57
Otfried Seewald
Probleme der praktischen Ausgestaltung von Selbstverwaltung in Deutschland 79
Helmut Platzer
Zusammenhang Finanzausgleich und Strukturreform 135
VORWORT
Längst wird auch im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen eine Diskussion über Maßnahmen der Qualitätssicherung geführt. Diese geht von der medizinischen Wissenschaft aus, erfasst aber auch die Rechtswissenschaft und dabei auch das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung. Der vorliegende Band untersucht ausgehend von medizinischen und rechtlichen Vorgaben die Frage, welche Auswirkungen Maßnahmen der Qualitätssicherung auch auf das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Mit der Einbeziehung von Medizinern und Juristen wird die nötige Ausgangsbasis für die Untersuchung der einschlägigen Vorschriften zur Qualitätssicherung im Krankenversicherungsrecht hergestellt.
Der vorliegende Band geht auf die Referate im Rahmen der fünften „deutsch-österreichischen Sozialrechtsgespräche" zurück, welche am 30. und 31. Jänner 2003 an der Universität Linz als Kooperation des Instituts für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Linz, des Lehrstuhls für Staats-und Verwaltungsrecht, insbesondere Sozialrecht der Universität Passau und der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse stattgefunden haben. Die Herausgeber schulden der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse Dank für die finanzielle und organisatorische Unterstützung der Tagung.
INHALTSVERZEICHNIS
Georg Entmayr
Rechtliche Überlegungen zur Qualitätssicherung im niedergelassenen Bereich nach §343 Abs5 ASVG 1
Otfried Seewald
Definition und Ziele der medizinischen Qualitätssicherung in Deutschland 11
Karl Stöger
Qualitätssicherung an der Schnittstelle zwischen Medizin und Recht 35
Roland Benkowitsch
Leitlinien und medizinische Standards als Instrument der Qualitätssicherung in Deutschland 65
Gerhard Aigner
Leitlinien und medizinische Standards als Instrumente der Qualitätssicherung in Österreich 81
Helmut Platzer
Qualitätskontrolle aus kassenrechtlicber Sicht in Deutschland 93
Rudolf Mosler
Qualitätskontrolle (insbesondere auch aus kassenrechtlicher Sicht) in Österreich 105
VORWORT
Ein in mehr oder weniger zahlreiche Versicherungsträger gegliedertes, gesetzlich vorgeschriebenes Versicherungssystem wird wohl stets einen Finanzausgleich vorsehen; denn es dürfte eine nahe liegende und unmittelbar einleuchtende Forderung der Gerechtigkeit sein, dass die in diesem (Gesamt-)System Versicherten einerseits gleiche Leistungen erhalten sollten, andererseits aber auch in gleicher Höhe finanziell belastet werden. In einer Einheitskasse ist das kein grundsätzliches Problem insoweit, als eine einzige Versichertengemeinschaft und somit eine einzige Risikostruktur besteht.
Bei mehreren Versicherungsträgern können sich unterschiedliche Risikostrukturen einstellen - mit der Folge einer im Quervergleich zwischen den Versicherungsträgern ungleichen und ungerecht empfundenen Beitragsbelastung.
Dieses Problem kann sich verschärfen, wenn den Versicherungsträgern im Hinblick auf die Gewinnung von Mitgliedern der Wettbewerb untereinander eröffnet wird. Das Thema "Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung" war Gegenstand der Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche 2000 (der diesbezügliche Tagungsband ist im Manz-Verlag sowie im Verlag R. S. Schulz erschienen), und nachdem in der Bundesrepublik Deutschland die in der Gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten ihren Versicherungsträger nahezu gänzlich ungebunden wählen können, hat sich unter dem Gesichtspunkt der versicherten Risiken eine erhebliche Entmischung ergeben; der Gesetzgeber hat sich veranlasst gesehen, dem traditionellen Finanzausgleich eine neue Dimension zu geben, und zwar durch den so genannten Risikostrukturausgleich.
Die Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche 2002 haben sich mit dem "Finanzausgleich in der Gesetzlichen Krankenversicherung" befasst; der vorliegende Tagungsband dokumentiert die Vorträge dieser Veranstaltung aus österreichischer und deutscher (Rechts-)Perspektive, so dass insgesamt wieder ein facettenreicher und rechtsvergleichender Tagungsband entstanden ist.
Auch diese Tagung wurde gemeinsam vorbereitet und veranstaltet durch das Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Linz und den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Sozialrecht, der Universität Passau. Der Dank der Veranstalter geht an die Referenten; zur Seite gestanden haben uns wiederum die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse - sowie der Fachverlag CW Haarfeld, Essen, dem wir die Fertigung dieses Bandes verdanken.
INHALTSVERZEICHNIS
Theo Öhlinger
Beitragsbemessung und Finanzausgleich in der Gesetzlichen Krankenversicherung - grundsätzliche Vorgaben der Verfassung und ihre Ausformung in den bisherigen Gesetzen 1
Peter Axer
Beitragsbemessung und Finanzausgleich in der Gesetzlichen Krankenversicherung 15
Jürgen Wasem/Stefan Greß
Überlegungen zur Beitragsbemessung sowie zum Finanz- und Risikostrukturausgleich aus ökonomischer Sicht 51
Otfried Seewald
Ethische Grundlagen von Beitragsbemessung und Finanzausgleich 63
Oskar Meggeneder
Reformen der Gesetzlichen Krankenversicherung in ihrer Auswirkung auf die Finanzierung - Länderbericht Österreich 95
Werner Schneider
Wettbewerb und Risikostrukturausgleich in der Gesetzlichen Krankenversicherung 121
Wolfgang Nopper
Der Risikostrukturausgleich aus der Sicht einer Allgemeinen Ortskrankenkasse 137
Stefan Weber/Hans Unterhuber
Der Risikostrukturausgleich aus der Sicht einer Betriebskrankenkasse 155
VORWORT
Die „Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche" haben sich bei ihrer diesjährigen Tagung, die am 27. und 28. Januar 2000 auf Schloß Neuburg, dem Tagungszentrum der Universität Passau, stattgefunden hat, mit dem Thema „Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung" befasst. Dies ist auch der Titel des Tagungsbandes, mit dem die Beiträge der Referenten einem größeren Interessentenkreis vorgestellt werden.
Mit dem Thema der Tagung sowie dieses Tagungsbandes ist ein Teilaspekt des „großen" Themas des Wettbewerbs im Gesundheitswesen angesprochen. Wettbewerb - dieser Begriff setzt Freiheit voraus einschließlich der Autonomie der Freiheit, über Bindungen selbst zu entscheiden. Es ist kein Zufall, dass dieser Begriff in der Zeit der Aufklärung als Leitidee des ökonomischen Idealismus erscheint. Die damaligen Verhältnisse in Staat und den mit ihm eng verbundenen Gesellschaftsschichten waren weitgehend durch ein hohes Maß an persönlicher Unfreiheit und ein umfassendes staatliches Regulierungssystem gekennzeichnet. Adam Smith hat diese Gegebenheiten scharfsinnig analysiert; sein Vorschlag (und praktisch auch der von David Ricardo) war die Forderung nach dem „freien Spiel der Kräfte"; der Staat habe nur bestimmte Rahmenbedingungen zu setzen - und die ökonomischen Probleme würden sich optimal lösen, nicht nur für das Wohlergehen des Staates selbst, sondern auch für jeden Einzelnen; darin steckt die Forderung nach einem im Wesentlichen staatsfreien Wettbewerb. Die Vorstellung, dass damit gleichsam eine Harmonie prästabilisiert werde, hat sich im Laufe des 19. Jahrhunderts nicht verwirklicht. Die soziale Entwicklung im Zeitalter des Liberalismus vor allem gegen Ende des 19. Jahrhunderts, hat zu einer staatlichen Regulierung geführt, die im 20. Jahrhundert sich nicht nur verstetigt, sondern in bemerkenswerter Weise ausgedehnt und verfeinert hat.
Zu Beginn des 21. Jahrhunderts stellt sich wiederum die Frage nach dem Maß an Freiheit und Wettbewerb, auch im Bereich des Gesundheitswesen, einerseits und nach der Notwendigkeit staatlicher Regulierung andererseits, verschärft durch ökonomische Faktoren, die nicht zuletzt durch den zusammenwachsenden europäischen Markt und das Zusammenwachsen des Weltmarkts entstanden sind. Gelöst werden müssen diese Probleme (auch) in jedem einzelnen Staat. Die rechtsvergleichende Betrachtungsweise der "Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche" verspricht auch im Hinblick auf die Frage des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung Erkenntnisse, die über die Betrachtung nur eines Regelungssystems hinausgehen.
Diese Tagung wurde auch in diesem Jahr gemeinsam vorbereitet und veranstaltet durch das Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Linz und den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Sozialrecht, der Universität Passau; zur Seite gestanden haben in thematisch-inhaltlicher Hinsicht die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse - sowie die Fachverlage CW Haarfeld GmbH, Essen, MANZ, Wien und R. S. Schulz, Starnberg.
INHALTSVERZEICHNIS
Franz Zehetner
Wettbewerbsrecht unter besonderer Berücksichtigung der öffentlichen Unternehmen - eine Bestandsaufnahme 1
Armin Jungbluth
Wettbewerbsrecht im Gesundheitswesen 25
Melanie Paulus
Wettbewerb innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung und im Verhältnis zur privaten Krankenversicherung - Rechtslage in Deutschland 33
Rudolf Mosler
Wettbewerb innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung und im Verhältnis zur privaten Krankenversicherung - Rechtslage in Österreich 45
Horst Dieter Schirmer
Wettbewerb und ärztliches Berufsrecht in Deutschland 65
Wolfgang Mazal
Wettbewerb und ärztliches Berufsrecht 85
Andreas Wagener
Wettbewerb und Krankenanstalten in Deutschland 101
Konrad Grillberger
Krankenanstalten und Wettbewerb in Österreich 109