Wissenschaftliche Hilfskräfte an staatlichen Hochschulen in Brandenburg: Die Befristung nach § 6 WissZeitVG n.F. und das Mindestlohngesetz
- Befristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichen Hilfskräften erfolgen vor allem auf Grundlage des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG), das mit Wirkung zum 17.03.2016 novelliert wurde: Die Evaluation des WissZeitVG enthielt Hinweise, dass der Anteil von Befristungen – insbesondere über sehr kurze Zeiträume – ein
Maß erreicht hat, das weder gewollt war noch vertretbar erschien. Mit dem Änderungsgesetz sollte dieser Fehlentwicklung in der Befristungspraxis entgegengetreten
werden. Zudem haben sich bei einzelnen Regelungen des Gesetzes in der Anwendung Auslegungsprobleme gezeigt, so etwa bei der Befristung von studienbegleitenden
Arbeitsverhältnissen, deren Gegenstand die Erbringung wissenschaftlicher Hilfstätigkeiten ist. Die Befristung solcher Arbeitsverhältnisse im Anwendungsbereich
des WissZeitVG sollte daher klarer geregelt werden. Mit dieser Neuregelung beschäftigt sich der nachfolgende Beitrag. Darüber hinaus trat zum 01.01.2015 das
Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) inBefristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichen Hilfskräften erfolgen vor allem auf Grundlage des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG), das mit Wirkung zum 17.03.2016 novelliert wurde: Die Evaluation des WissZeitVG enthielt Hinweise, dass der Anteil von Befristungen – insbesondere über sehr kurze Zeiträume – ein
Maß erreicht hat, das weder gewollt war noch vertretbar erschien. Mit dem Änderungsgesetz sollte dieser Fehlentwicklung in der Befristungspraxis entgegengetreten
werden. Zudem haben sich bei einzelnen Regelungen des Gesetzes in der Anwendung Auslegungsprobleme gezeigt, so etwa bei der Befristung von studienbegleitenden
Arbeitsverhältnissen, deren Gegenstand die Erbringung wissenschaftlicher Hilfstätigkeiten ist. Die Befristung solcher Arbeitsverhältnisse im Anwendungsbereich
des WissZeitVG sollte daher klarer geregelt werden. Mit dieser Neuregelung beschäftigt sich der nachfolgende Beitrag. Darüber hinaus trat zum 01.01.2015 das
Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) in Kraft, das bislang zwar in der Literatur im Zusammenhang mit dem Hochschulbereich
kaum Beachtung gefunden hat, aber interessante Veränderungen auch für wissenschaftliche Hilfskräfte an Hochschulen mit sich brachte. Dies wird daher im
hiesigen Beitrag thematisiert.…
MetadatenAuthor: | Christine Richter |
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ISBN: | 978-3-8325-4415-7 |
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Title of the source (German): | 15 Jahre Zentrum für Rechts- und Verwaltungswissenschaften an der Brandenburgischen Technischen Universität - zu Ehren Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Lothar Knopp |
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Publisher: | Logos Verlag |
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Place of publication: | Berlin |
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Editor: | Jan HoffmannORCiD |
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Document Type: | Part of a book (chapter) |
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Language: | German |
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Year of publication: | 2017 |
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Tag: | BbgHG; Befristung; MiLoG; Mindestlohn; WissZeitVG; Wissenschaftliche Hilfskräfte |
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First Page: | 47 |
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Last Page: | 59 |
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Faculty/Chair: | Zentrale Einrichtungen / Zentrum für Rechts- und Verwaltungswissenschaften |
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