Wissenschaftliche Hilfskräfte an staatlichen Hochschulen in Brandenburg: Die Befristung nach § 6 WissZeitVG n.F. und das Mindestlohngesetz

  • Befristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichen Hilfskräften erfolgen vor allem auf Grundlage des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG), das mit Wirkung zum 17.03.2016 novelliert wurde: Die Evaluation des WissZeitVG enthielt Hinweise, dass der Anteil von Befristungen – insbesondere über sehr kurze Zeiträume – ein Maß erreicht hat, das weder gewollt war noch vertretbar erschien. Mit dem Änderungsgesetz sollte dieser Fehlentwicklung in der Befristungspraxis entgegengetreten werden. Zudem haben sich bei einzelnen Regelungen des Gesetzes in der Anwendung Auslegungsprobleme gezeigt, so etwa bei der Befristung von studienbegleitenden Arbeitsverhältnissen, deren Gegenstand die Erbringung wissenschaftlicher Hilfstätigkeiten ist. Die Befristung solcher Arbeitsverhältnisse im Anwendungsbereich des WissZeitVG sollte daher klarer geregelt werden. Mit dieser Neuregelung beschäftigt sich der nachfolgende Beitrag. Darüber hinaus trat zum 01.01.2015 das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) inBefristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichen Hilfskräften erfolgen vor allem auf Grundlage des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG), das mit Wirkung zum 17.03.2016 novelliert wurde: Die Evaluation des WissZeitVG enthielt Hinweise, dass der Anteil von Befristungen – insbesondere über sehr kurze Zeiträume – ein Maß erreicht hat, das weder gewollt war noch vertretbar erschien. Mit dem Änderungsgesetz sollte dieser Fehlentwicklung in der Befristungspraxis entgegengetreten werden. Zudem haben sich bei einzelnen Regelungen des Gesetzes in der Anwendung Auslegungsprobleme gezeigt, so etwa bei der Befristung von studienbegleitenden Arbeitsverhältnissen, deren Gegenstand die Erbringung wissenschaftlicher Hilfstätigkeiten ist. Die Befristung solcher Arbeitsverhältnisse im Anwendungsbereich des WissZeitVG sollte daher klarer geregelt werden. Mit dieser Neuregelung beschäftigt sich der nachfolgende Beitrag. Darüber hinaus trat zum 01.01.2015 das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) in Kraft, das bislang zwar in der Literatur im Zusammenhang mit dem Hochschulbereich kaum Beachtung gefunden hat, aber interessante Veränderungen auch für wissenschaftliche Hilfskräfte an Hochschulen mit sich brachte. Dies wird daher im hiesigen Beitrag thematisiert.show moreshow less

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Metadaten
Author: Christine Richter
ISBN:978-3-8325-4415-7
Title of the source (German):15 Jahre Zentrum für Rechts- und Verwaltungswissenschaften an der Brandenburgischen Technischen Universität - zu Ehren Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Lothar Knopp
Publisher:Logos Verlag
Place of publication:Berlin
Editor: Jan HoffmannORCiD
Document Type:Part of a book (chapter)
Language:German
Year of publication:2017
Tag:BbgHG; Befristung; MiLoG; Mindestlohn; WissZeitVG; Wissenschaftliche Hilfskräfte
First Page:47
Last Page:59
Faculty/Chair:Zentrale Einrichtungen / Zentrum für Rechts- und Verwaltungswissenschaften
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