Der Gerichtshof der Europäischen Union – re-Organ-isiert

  • Auf Vorschlag des Gerichtshofs ist der unionale Gerichtsaufbau in eine Reorganisationsphase eingetreten. Die Zahl der Richter/innen am Gericht wird bis zum Jahr 2019 schrittweise auf zwei Richter/innen je Mitgliedstaat erhöht. Das Gericht für den öffentlichen Dienst soll dazu noch im Jahr 2016 in das Gericht eingegliedert werden. Der in Art. 19 EUV bzw. Art. 257 AEUV angelegten Perspektive nachgeordneter Fachgerichte wird damit vorerst eine Absage erteilt. Der Beitrag zeichnet den Reorganisationsprozess im Quadrilog von Gerichtshof, Kommission, Rat sowie Parlament nach und stellt die neue Gerichtsorganisation vor.

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Metadaten
Author: Jan HoffmannORCiD
URL:http://www.europarecht.nomos.de/fileadmin/eur/doc/Aufsatz_EuR_16_02.pdf
ISSN:0531-2485
Title of the source (German):Europarecht : (EuR)
Document Type:Scientific journal article not peer-reviewed
Language:German
Year of publication:2016
Tag:EuG; EuGH; EuGÖD; Gerichtshof; Reorganisation; Zahl der Richter
Volume/Year:51
Issue number:2
First Page:196
Last Page:201
Faculty/Chair:Zentrale Einrichtungen / Zentrum für Rechts- und Verwaltungswissenschaften
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